Für Verkäufer
Die frühzeitige Regelung der Büronachfolge gehört zu den wichtigsten unternehmerischen Aufgaben im Laufe der Tätigkeit als Büroinhaber. Das über viele Jahre erarbeitete Potenzial gilt es, in neue Hände zu legen und von geschaffenen Werten zu profitieren. Die Voraussetzung hierfür ist, dass für eine gelungene Büronachfolge Fragen geklärt sind, wie z. B. hinsichtlich der unternehmerischen Kompetenz des Büroübernehmers, Gesellschaftsform, Rechtsform, Kaufpreis, Zahlungsmodus, Erbschaftsrecht, zur Vermögenssituation, Namensfortführung, Haftung und Nachhaftung und zur Altersversorgung etc..
Dies erfordert bei der Konzeption, Begleitung und Moderation der Übergabe eines Architektur- oder Ingenieurbüros neben Kompetenz, gebündeltem Fachwissen, einschlägiger Erfahrung eine sensible Vorgehensweise mit viel persönlichem Fingerspitzengefühl des begleitenden Beraters.
Die Regelung der Büronachfolge kann aus Sicht des Übergebers in die nachfolgenden drei Phasen gegliedert werden:
1. Vorbereitungsphase
Mit der Vorbereitung des Büros auf die Nachfolgeregelung kann nicht früh genug begonnen werden. Es lohnt sich, bereits in einem Alter zwischen 50 und 60 Jahren Resümee zu ziehen und die Ziele für den kommenden beruflichen Abschnitt zu definieren.
Dabei gilt es unter anderem, rechtzeitig die Augen nach einem potenziellen Büroübernehmer offen zu halten, das Büro vorzubereiten, sich selbst schrittweise entbehrlich zu machen, externe Unterstützung zu finden und den Bürowert zu ermitteln.
2. Planungsphase
Die Erkenntnisse aus der Vorbereitungsphase bilden die Grundlage für die Planungsphase, in welcher die Schritte zur Regelung der Büronachfolge konkretisiert werden.
3. Umsetzungsphase
Innerhalb der Umsetzungsphase wird der Nachfolgeplan schrittweise umgesetzt.